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Betreiberregistrierung und Fernpilotenprüfung A1/A3

Ab Morgen tritt die EU-Drohnenverordnung in Kraft. Nachdem seit heute die Onlineregistrierung sowie der Online-Lehrgang mit anschließender Fernpilotenprüfung A1/A3 beim Luftfahrt Bundesamt freigeschaltet wurde, habe ich die Registrierung vorgenommen und die Prüfung abgelegt. 

Dadurch können wir nahezu alle unsere Drohnendienst­leistungen ohne Unterbrechnung weiter anbieten.

Sobald auch die Ausbildungs- und Prüfungsstellen für das Fernpilotenzeugnis A2 bestätigt wurden, werden wir auch diesen Nachweis erbringen. 

Auf aktuelle Übergangsfristen möchten wir uns nicht verlassen.

Nachweis Fernpilotenprüfung A1/A3