Ab Morgen tritt die EU-Drohnenverordnung in Kraft. Nachdem seit heute die Onlineregistrierung sowie der Online-Lehrgang mit anschließender Fernpilotenprüfung A1/A3 beim Luftfahrt Bundesamt freigeschaltet wurde, habe ich die Registrierung vorgenommen und die Prüfung abgelegt.
Dadurch können wir nahezu alle unsere Drohnendienstleistungen ohne Unterbrechnung weiter anbieten.
Sobald auch die Ausbildungs- und Prüfungsstellen für das Fernpilotenzeugnis A2 bestätigt wurden, werden wir auch diesen Nachweis erbringen.
Auf aktuelle Übergangsfristen möchten wir uns nicht verlassen.